Wie jedes Handelsunternehmen, sind wir an die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistungspflicht, gebunden. Darüber hinaus bieten wir unseren Kund:innen noch eine freiwillige Herstellergarantie an.
Was ist die gesetzliche Gewährleistung?
Bei mangelhafter Ware hast du den Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung. Dieser Anspruch verjährt nach zwei Jahren ab der Zustellung. (Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht an den Erstkäufer, sondern an das Produkt gebunden)
Beweislastumkehr im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung:
Die sogenannte Beweislastumkehr sagt aus, dass innerhalb der ersten 12 Monaten ab dem Zustelldatum, davon auszugehen ist, dass der Sachmangel bereits beim Kauf bestand. Nach Ablauf dieser Frist, liegt die Beweislast beim Käufer. (Die freiwillige Garantie ist nicht an das Produkt, sondern an den Erstkäufer gebunden)
Freiwillige Garantie des Herstellers:
Bei einer Garantie handelt es sich immer um eine freiwillige Leistung. Bei SUSHI BIKES bieten wir auf bestimmte Teile eine Garantie von 24 Monaten. Bedeutet, dass selbst, wenn die Beweislast bereits beim Käufer liegt, die Kosten für Reparaturen und Ersatzteile übernommen werden, ohne einen Nachweis erbringen zu müssen.
Hier findest du unsere kompletten Garantie- und Gewährleistungsbedingungen.
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